Designschutz im Überblick

Was wird geschützt?
Die Form, die äussere Gestaltung eines Gegenstandes
Wie entsteht der Schutz?
Eintragung des Designs ins Designregister
Minimalanforderungen
  • Neuheit
  • Gesamteindruck muss sich von bestehenden Gestaltungen wesentlich unterscheiden
  • nicht gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstossend
Kein Schutz
  • für ausschliesslich technische Funktionen
  • Ideen, Konzepte
  • Bundesrecht (z. B. Wappenschutz) und Staatsverträge verletzend
Schutzausnahmen
Keine
Schutzumfang
Definiert durch die Abbildung
Schutzdauer
5 Jahre (4 × 5 Jahre verlängerbar); max. 25 Jahre
Gängige Symbole oder Hinweise
  • mod. dép.
Verwendung fakultativ, Missbrauch strafbar
Anmeldegebühr (CH)
200 CHF Grundgebühr für 5 Jahre Schutz, inklusive Publikation einer Abbildung
Verlängerung (CH)
200 CHF pro weitere 5 Jahre Schutz
Besonderheiten
  • die Veröffentlichung kann 30 Monate aufgeschoben werden.
  • Neuheit wird in der Schweiz nicht geprüft
Mehr zum Thema finden Sie unter:
www.ige.ch