Designschutz im Überblick
Was wird geschützt?
Die Form, die äussere Gestaltung eines Gegenstandes
Wie entsteht der Schutz?
Eintragung des Designs ins Designregister
Minimalanforderungen
- Neuheit
- Gesamteindruck muss sich von bestehenden Gestaltungen wesentlich unterscheiden
- nicht gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstossend
Kein Schutz
- für ausschliesslich technische Funktionen
- Ideen, Konzepte
- Bundesrecht (z. B. Wappenschutz) und Staatsverträge verletzend
Schutzausnahmen
Keine
Schutzumfang
Definiert durch die Abbildung
Schutzdauer
5 Jahre (4 × 5 Jahre verlängerbar); max. 25 Jahre
Gängige Symbole oder Hinweise
- mod. dép.
Anmeldegebühr (CH)
200 CHF Grundgebühr für 5 Jahre Schutz, inklusive Publikation einer Abbildung
Verlängerung (CH)
200 CHF pro weitere 5 Jahre Schutz
Besonderheiten
- die Veröffentlichung kann 30 Monate aufgeschoben werden.
- Neuheit wird in der Schweiz nicht geprüft