Patentschutz im Überblick

Was wird geschützt?
Erfindungen, d. h. technische Lösungen im Bereich der Technik
Wie entsteht der Schutz?
Erteilung des Erfindungspatentes
Minimalanforderungen
  • Neuheit
  • gewerbliche Anwendbarkeit
  • erfinderische Tätigkeit
  • Offenbarung der Erfindung
Kein Schutz
  • Tierrassen, Pflanzensorten
  • Verfahren der Diagnose, Therapie oder Chirurgie am menschlichen oder tierischen Körper
  • Verwertung verstösst gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
  • bestimmte biotechnische Erfindungen
Schutzausnahmen
Privatgebrauch, Forschung und Lehre
Schutzumfang
Definiert durch Patentansprüche («claims»)
Schutzdauer
max. 20 Jahre
Gängige Symbole oder Hinweise
+pat+; pat. pend. (Erfindung zum Patent angemeldet)
Verwendung fakultativ, Missbrauch strafbar
Anmeldegebühr (CH)
200 CHF Anmeldung
500 CHF Prüfung
Inkl. Schutz für die ersten drei Jahre
Jahresgebühr (CH)
100 CHF für das 4. Jahr. Danach steigen die Gebühren jährlich zwischen 20 und 100 CHF bis auf 960 CHF für das 20. Jahr
Besonderheiten
Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden in der Schweiz von Amtes wegen nicht geprüft (Patentrecherche empfohlen)
Mehr zum Thema finden Sie unter:
www.ige.ch