Das Urheberrecht im Überblick
Was wird geschützt?
Werke der Literatur und Kunst (inklusive Computerprogramme)
Wie entsteht der Schutz?
Automatisch im Moment der Schöpfung
Minimalanforderungen
- Geistige Schöpfung der Literatur und Kunst mit individuellem Charakter
- Fotografien sind unabhängig vom individuellen Charakter geschützt
Kein Schutz
- Inhalt (Ideen, Konzepte)
- Gesetze, amtliche Erlasse
- Entscheidungen von Behörden
- Zahlungsmittel
- Patentschriften
Schutzausnahmen
Privatgebrauch, Zitate, Sicherungskopien, Berichterstattung
Schutzumfang
Definiert durch das konkrete Werk
Schutzdauer
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers / der Urheberin ( resp. 50 Jahre bei Computerprogrammen)
50 Jahre ab Herstellung bei Fotografien ohne individuellen Charakter
70 Jahre nach Darbietung oder Veröffentlichung des Ton- oder Tonbildträgers
50 Jahre nach Ausstrahlung einer Sendung
50 Jahre ab Herstellung bei Fotografien ohne individuellen Charakter
70 Jahre nach Darbietung oder Veröffentlichung des Ton- oder Tonbildträgers
50 Jahre nach Ausstrahlung einer Sendung
Gängige Symbole oder Hinweise
- ©, «Copyright»
- «Alle Rechte vorbehalten»
- «Tous droits réservés»
- ähnliche Anmerkungen
Anmeldegebühr (CH)
Keine
Verlängerung (CH)
Keine
Besonderheiten
Verwertungsgesellschaften:
SUISA, SUISSIMAGE, ProLitteris, SSA, SWISSPERFORM
SUISA, SUISSIMAGE, ProLitteris, SSA, SWISSPERFORM