Das Urheberrecht im Überblick

Was wird geschützt?
Werke der Literatur und Kunst (inklusive Computerprogramme)
Wie entsteht der Schutz?
Automatisch im Moment der Schöpfung
Minimalanforderungen
  • Geistige Schöpfung der Literatur und Kunst mit individuellem Charakter
  • Fotografien sind unabhängig vom individuellen Charakter geschützt
Kein Schutz
  • Inhalt (Ideen, Konzepte)
  • Gesetze, amtliche Erlasse
  • Entscheidungen von Behörden
  • Zahlungsmittel
  • Patentschriften
Schutzausnahmen
Privatgebrauch, Zitate, Sicherungskopien, Berichterstattung
Schutzumfang
Definiert durch das konkrete Werk
Schutzdauer
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers / der Urheberin ( resp. 50 Jahre bei Computerprogrammen)
50 Jahre ab Herstellung bei Fotografien ohne individuellen Charakter
70 Jahre nach Darbietung oder Veröffentlichung des Ton- oder Tonbildträgers
50 Jahre nach Ausstrahlung einer Sendung
Gängige Symbole oder Hinweise
  • ©, «Copyright»
  • «Alle Rechte vorbehalten»
  • «Tous droits réservés»
  • ähnliche Anmerkungen
Verwendung fakultativ
Anmeldegebühr (CH)
Keine
Verlängerung (CH)
Keine
Besonderheiten
Verwertungsgesellschaften:
SUISA, SUISSIMAGE, ProLitteris, SSA, SWISSPERFORM
Mehr zum Thema finden Sie unter:
www.ige.ch