Fälschung und Piraterie im Überblick

Innovative Leistungen und kreative Schöpfungen werden gerne kopiert und missbräuchlich verwendet. Hier effektiven Schutz zu bieten, ist Aufgabe des Immaterialgüterrechts.

Es wird zwischen Fälschungen und Piraterie unterschieden:

  • Eine Fälschung ist eine unerlaubte Nachahmung eines Originalprodukts wie z. B. einer Marken-Uhr. Fälscher versuchen, die Eigenschaften, Materialien oder das Aussehen des rechtlich geschützten Produkts zu kopieren. Ihr Ziel ist es, von seinem guten Ruf zu profitieren, welcher auf einer Marke, einer Herkunftsangabe (wie z.B. «Swiss Made»), einem Design oder einem Patent beruht.
  • Werden Werke wie Filme, Musikstücke, Bücher oder Bilder ohne Lizenz verwertet, so spricht man von Piraterie. Bei Piraterie handelt es sich um einen Verstoss gegen das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Fälschung und Piraterie ist ein branchenübergreifendes Problem, welches viele Schweizer Unternehmen betrifft. Geschädigt werden nicht nur grosse Konzerne, sondern auch unzählige kleinere und mittlere Unternehmen, die sich durch Innovation und Kreativität ihren Platz auf dem Markt hart erarbeitet haben.

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