Innovationen und Kreationen rundum gut schützen
Herkunftsangaben – der Hinweis auf den geografischen Ursprung
Diese Uhr ist Swiss Made. Herkunftsangaben wie Swiss Made sind starke Verkaufsargumente. Sie dürfen verwendet werden, wenn sie der tatsächlichen geografischen Herkunft der Produkte oder Dienstleistungen entsprechen.
Das Patent – Das Schutzrecht für findige Köpfe
Hier waren Erfinder am Werk: Sie haben einen springenden Sekundenzeiger entwickelt - und ihn umgehend zum Patent angemeldet und damit vor Missbrauch geschützt. Patentieren lassen sich solche und andere technische Erfindungen, die Bestehendes wesentlich verbessern oder Neues erschaffen.
Die Marke – Rund um das berühmte ®
Firmen- und Produktenamen sowie Logos können Sie als Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen schützen, damit Konkurrenten keine Uhren und Werke unter gleichen oder ähnlichen Namen herstellen und vermarkten dürfen.
Das Design – Das Schutzrecht für Muster und Formen
Design macht ein Produkt unverwechselbar. Wie bei dieser Uhr das Gehäuse in seiner Gesamtheit mit Zifferblatt und dem charakteristischen zentralen Chronographenzeiger. Solche Designs können geschützt werden, wenn sie neu sind und genügend anders als bereits bestehende.
Fälschungen und Piraterie
Von Fälschung und Piraterie bleibt keine Branche verschont. Die Palette von Fälschungen und Kopien reicht von Medikamenten, Ersatzteilen über CDs und DVDs bis hin zu Lebensmitteln und Kosmetika.
Das Urheberrecht – Auf der Seite der Kunstschaffenden
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur und Kunst. Dazu gehören neben Werken bekannter Schriftsteller und Künstler beispielsweise auch der Text einer Website, deren Gestaltung oder ein Werbefoto.